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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,17784
LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09 B ER (https://dejure.org/2009,17784)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2009 - L 20 AS 361/09 B ER (https://dejure.org/2009,17784)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER (https://dejure.org/2009,17784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der drohenden Wohnungslosigkeit i.R.d. Antrags auf einstweilige Anordnung der Verpflichtung zur Übernahme von Schulden aus einem Mietverhältnis aus Mitteln der Sozialhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - L 34 AS 792/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch auf Mietschuldenübernahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09
    Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die bisher bewohnte Wohnung gefährdet ist, eine andere Wohnung auf dem Wohnungsmarkt nicht angemietet werden kann und daher eine Unterbringung in einer Notunterkunft erforderlich wäre (LSG Berlin-Brandenburg v. 12.05.2009, L 34 AS 792/09 B ER, juris; v. 09.11.2005, L 23 B 1029/05 SO ER zu § 34 SGB XII).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 24 A 4785/97

    Sozialhilferecht: Keine Tragung rückständiger Energiekosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09
    Die Übernahme von Schulden ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine drohender Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage vom Leistungsberechtigten nicht selbst beseitigt werden kann (OVG Münster v. 28.04.1999, 24 A 4785/97, FEVS 51, 89, 91).
  • EuGH, 17.03.2009 - C-217/08

    Mariano

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09
    Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme bestehender Verbindlichkeiten aus einem Mitverhältnis in Höhe von 2876, 54 Euro (Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wedding vom 23.10.2008, Az.: 12a C 217/08) im Wege eines Darlehens.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Wohnungslosigkeit droht nur dann, wenn die bisher bewohnte Unterkunft gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann mit der Folge, dass eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft zu gewärtigen ist (vgl die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - L 34 AS 792/09 B ER, vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER und vom 03. Dezember 2009 - L 29 AS 1752/09 B ER; anders Beschluss vom 11. November 2009 L 28 AS 1676/09 B ER, wonach der drohende Verlust der innegehabten Wohnung ausreicht; sämtlich veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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